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Zusammenstellung der Kritiker und Kritikpunkte an bestehenden Gutachten

NOW Lebenswertes Ziegelhausen und Neckartal e.V. an die Mitglieder des Gemeinderates Heidelberg

Zusammenstellung der Kritiker und Kritikpunkte am Gutachten des IUS Team Ness GmbH zum Vorranggebiet für Windenergie auf dem „Lammerskopf“

Zusammenstellung der Kritiker und Kritikpunkte am Gutachten der anemos-jacob GmbH zur Feststsellung der Windhöffigkeit auf dem „Lammerskopf“

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder/innen des Gemeinderates der Stadt Heidelberg,

in der Folge möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick ermöglichen, da obiges Gutachten zur Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung vom Büro für Umweltberatung IUS Team Ness GmbH aus Heidelberg vom Januar 2025, welches als Nachweis für den Artenschutz dient, bzw. immer wieder als Beleg dafür herangezogen wird, von mehreren Seiten bereits inhaltlich stark kritisiert wurde.

Kritik und Stellungnahmen dazu erfolgten von folgenden Institutionen:

  1. BUND Heidelberg/Steinachtal und Nabu Heidelberg
  2. UPI – Umwelt- und Prognose-Institut e.V. Heidelberg
  3. FrInaT – Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH

Es folgen Zitate von Textpassagen aus entsprechenden Stellungnahmen und Dokumenten, die frei im Internet zugänglich sind und/oder uns vorliegen. Quellenverweise siehe unten.

BUND/Nabu:

  • Erhebliche Mängel im Gutachten: (…)
  • Gefährdung geschützter Arten (Mopsfledermaus, etc.) und Lebensräume: Für windkraftsensible Fledermausarten trägt Deutschland eine besondere
    Verantwortung.
  • Rechtliche Konflikte: Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen führt zu Lebensraumverlust, Störungen und erhöhtem Kollisionsrisiko für diese Arten, was gegen das Verschlechterungsgebot gemäß §33BNatSchG verstößt.
  • Widerspruch zu Nauturschutzinvestitionen und –zielen: Der Bau des Windparks würde bereits geleistete Investitionen für mehr Biodiversität im Gebiet untergraben und die Ziele des Natura-2000-Netzwerks konterkarieren.

UPI:

  • Erhebung lediglich des Ist-Zustand im Jahr 2024. Keine Prognosen über die Zukunft – relevant ist aber die Beeinträchtigung des FFH-Gebietes durch den Betrieb von WEA in den nächsten Jahrzehnten.
  • Zwar 60% des Areals ausgeschlossen, das sind aber im Wesentlichen die Flächen, auf denen sowieso nie WEA gebaut werden können (z.B. wegen Hangneigung)
  • Um dies zu erreichen: unwissenschaftliches Kriterium Hangneigung (angeblich kämen Fledermäuse nur am Hang vor)
  • Keine Aussage zu Auswirkungen der Zuwegungen
  • Keine Aussage zu Zugvögeln (z.B. Kraniche)
  • Viel zu kleinräumige Prüfräume: keine Berücksichtigung der Lebensraumverluste von sensiblen Myotis-Fledermäusen
  • Nicht- oder Kaum-Berücksichtigung alter Wälder (z.B. Positivflächen in 100-120 Jahre altem Waldbestand, wenn dort WEA technisch möglich sind)

FrInaT:

  • Die Bewertungen und Schlußfolgerungen der FFH-Prüfung können in wesentlichen Teilen nicht nachvollzogen werden. Dies betrifft vor allem die gewählte Bewertungsmethodik, bei der die gängigen Fachkonventionen nicht berücksichtigt werden, sowie fachliche Einschätzungen im Zusammenhang mit der Biologie der betroffenen Fledermausarten, die nicht dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen.
  • Das Vorgehen mit der Ausweisung von Negativ- und Positivflächen ist darauf ausgerichtet, die Flächen zu identifizieren, auf denen mit dem geringsten Konfliktpotential gerechnet wird. In einer FFH-Verträglichkeits-Prüfung geht es aber grundsätzlich darum zu prüfen, ob die Eingriffe überhaupt mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes vereinbar sind.
  • Die Flächenbewertungskriterien berücksichtigen – insbesondere für die Mopsfledermaus – die Biologie bzw. die ökologischen Anspruchsprofile der Arten nicht ausreichend. Die Ergebnisse der Erfassungen, die besonders hinsichtlich der Mopsfledermäuse Rückschlüsse auf die Habitatansprüche der lokalen Kolonien zulassen würden, werden nicht dargestellt. Auf Basis der Lage der gefundenen Quartiere und der im Gutachten dargestellten Ergebnisse der akustischen Erfassungen ist vor dem Hintergrund der Habitatansprüche der Art von einer flächigen Habitatnutzung des Vorranggebietes auszugehen. Daraus folgt, daß die Lebensstätte der Art vom Vorhaben betroffen ist und mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen ist.

 

Quellenverweise:

Pressemitteilung BUND und Nabu BW vom 15.05.2025 von BUND Baden-Württemberg, Marienstr.28, 70178 Stuttgart Nabu Baden-Württemberg, Tübinger Str.15, 70178 Stuttgart

Aktualisierte Stellungnahme vom 03.04.2026 für NOW Ziegelhausen e.V. von Umwelt- und Prognose-Institut e.V., Handschuhsheimer Ldstr.118a, 69121 Heidelberg

Stellungnahme vom 25.02.2025 für den GVV Schönau von FrInaT GmbH, Dunantstraße 9, 79110 Freiburg

 

Darüberhinaus erheben wir Bedenken an der Richtigkeit der Ergebnisse der Windmessungen zur Feststellung der Windhöffigkeit auf dem Lammerskopf im Vergleich zum Teststandort an der Kirchheimer Mühle, die in der zweiten Jahreshälfte 2024 durchgeführt wurden.
Kritik und Beobachtungen/Recherchen dazu erfolgten/erfolgen von folgenden Institutionen:

  1. UPI – Umwelt- und Prognose-Institut e.V. Heidelberg
  2. NOW Lebenswertes Ziegelhausen und Neckartal e.V.

Es folgen Zitate von Textpassagen aus entsprechenden Stellungnahmen und Dokumenten, die frei im Internet zugänglich sind und/oder uns vorliegen. Quellenverweise siehe unten.

UPI:

  • Es wird die Bewertung der Verhältnismäßigkeiten der ermittelten Windernten in Prozent, die in der Berichterstattung angeführt wurden, bemängelt. Die ausgewählte Verhältnismäßigkeit läßt den Ertragsunterschied beider Standorte größer erscheinen, als er tatsächlich ist.
  • Desweiteren wurde in der Berichterstattung behauptet, daß die Windmessungen über 5 Monate erfolgten. Tatsächlich erfolgten die Vor-Ort-Messungen allerdings nur vom 24. August 2024 bis 21.Dezember 2024, wobei zwischengelagerte Prüfzeiträume nicht berücksichtigt wurden. Damit wurde tatsächlich nur im Zeitraum von 3 Monaten gemessen und nicht über 5 Monate, wie geschrieben wurde. Der Prüfzeitraum war damit sehr kurz bemessen.
  • Bei der Umrechnung von Windgeschwindigkeiten in Stromertrag eines Windkraftwerkes spielen eine Reihe von Faktoren eine Rolle, wie Anteil von Turbulenzen, Verteilung und Schnelligkeit der Wechsel der Windrichtungen, Lufttemperatur, Luftfeuchte und Unterschiede dieser Parameter in den von den Rotoren überstrichenen Höhen. Außerdem sind maßgebend die Stromverluste durch Abschaltungen, durch die Abstände zum Stromnetz-Einspeisepunkt, durch Vereisung und durch Insektenaufschlag der Rotorblätter u.a. Das Gutachten jedoch berücksichtigt bei seinen Berechnungen keine Unterschiede dieser Parameter zwischen den Standorten Lammerskopf und Kirchheim. Es nimmt keine Stromverluste und eine 100%-Verfügbarkeit der Anlagen an.
  • Wesentlich aussagekräftiger als Windmessungen über einen kleinen Teil des Jahres sind deshalb die tatsächlich in das Stromnetz eingespeisten Stromerträge bestehender Windkraftwerke über einen längeren Zeitraum.
    Das UPI verglich die Stromerträge von 22 Referenzanlagen im Odenwald mit 28 vergleichbaren Windkraftwerken in der Rheinebene. Da die Anlagen unterschiedliche Rotorlängen haben, wurde der Ertrag vor dem Vergleich auf die mittlere jährliche Stromleistung pro m2 überstrichener Rotorfläche umgerechnet. Das Ergebnis widerspricht deutlich dem von der Stadtverwaltung veröffentlichten Ergebnis der Berechnungen aus den dreimonatigen Windmessungen.
  • Zwischen der Rheinebene und dem Odenwald bestehen im realen Stromertrag praktisch keine Unterschiede.
  • Der im Windgutachten aus den 3-monatigen Windmessungen errechnete Jahresertrag auf dem Lammerskopf wird nicht durchgehend und tatsächtlich auch nur in einzelnen Jahren von Windkraftanlagen in der Rheinebene erreicht. Im Odenwald erreicht keine einzige Anlagen diesen Wert.
  • Aus den Kurzzeitmessungen von 3 Monaten können keine belastbaren Aussagen über langfrisitige Stromerträge oder Unterscheide in Stromerträgen gemacht werden.

NOW Ziegelhausen:

  • Im Prüfzeitraum erfolgten von Mitgliedern unseres Vereins regelmäßige Besuche des Meßstandortes auf dem Lammerskopf. Die Taktung war sehr eng, sodaß mehrere dutzend Besuche zusammenkamen.
  • Bei annähernd allen Besuchen vor Ort wies das Meßgerät, als SODAR AQ500 oder AQ510 Windfinder identifiziert (nach optischer Bewertung aufgrund fehlender Typenkennzeichnung), die Symptomatik eines Dauerpieptons auf.
  • Nach Rechercheergebnissen hat dieser Ton nichts mit der eigentlichen Messung zu tun, sondern signalisiert mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Systemalarm, eine Störung oder einen Wartungsbedarf. Der Normalbetrieb ist üblicherweise akustisch unauffällig.
  • In der Folge erheben wir Zweifel an der Verwendbarkeit der ermittelten Meßergebnisse, die auch unter Ausschluß der ausgeklammerten Prüfzeiträume im Gutachten Verwendung fanden.
  • Weiterhin ergaben unsere Recherchen zur Windmessung in gebirgigem, strömungstechnisch kompliziertem Waldgebiet das Ergebnis, daß entsprechende Kampagnen nicht unter 12 Monaten Messzeitraum belastbar angesetzt werden.
  • 12 Monate vollständige, aufeinanderfolgende Monate sind der branchenübliche Mindeststandard, damit die Messung Saisonalität überhaupt sauber abbildet. Das wird z.B. in den MEASNET-Leitlinien so gefordert.
  • Auch IRENA nennt 12 Monate als Minimum und 12-36 Monate als typische Kampagnendauer.
  • Desweiteren erheben wir Zweifel an der Eignung der Meßmethodik für dieses Areal. Praxisnahe Erfahrungen zeigen, daß andere Meßmethoden für die Topographie geeigneter erscheinen.
  • Das Gesamtmeßergebnis auf dem Lammerskopf ist damit in Frage zu stellen.

 

Quellenverweise:

Vergleich Windstromerträge Odenwald und Rheinebene von 04/.2025 von Umwelt- und Prognose-Institut e.V., Handschuhsheimer Ldstr.118a, 69121 Heidelberg

Beobachtungen/Recherchen von 08/24 bis 12/24 von NOW Lebenswertes Ziegelhausen u. Neckartal e.V., Berta-Steinbächer-Str.9, 69118 Heidelberg

 

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