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Zwischenbericht zum derzeitigen Stand Mai 2026 - Regionalplanung VRRN

Der Teilregionalplan Windenergie vom Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) befindet sich in der 2. Offenlage. In dieser Phase werden konkrete Flächen festgelegt. Nach Abschluss sind Änderungen nur noch sehr eingeschränkt möglich. Betroffen sind erneut waldreiche Höhenlagen und Naherholungsgebiete mit hoher Bedeutung für Natur, Grundwasser und Lebensqualität.

Rückblick 1. Offenlage – Was ist passiert?

WICHTIG ZU WISSEN:

  • Die erste Offenlage hat gezeigt, dass sachliche Einwendungen Wirkung haben können.
  • Der Lammerskopf war ursprünglich als möglicher Windkraftstandort vorgesehen.
  • Aufgrund der FFH-Schutzwürdigkeit und fachlicher Einwände wurde das Gebiet vollständig
    aus dem Teilregionalplan entfernt.
  • Sowohl der Planungsausschuss (23.11.2025) als auch die Verbandsversammlung
    (12.12.2025) lehnten eine Wiederaufnahme mit großer Mehrheit ab.
  • Diese Entscheidungen wurden parteienübergreifend getroffen.

FAZIT: BÜRGERLICHE UND FACHLICHE BETEILIGUNG hat zu einer klaren planerischen Korrektur geführt.

Warum die 2. Offenlage so wichtig ist:

Auch wenn der Lammerskopf nicht mehr enthalten ist, betrifft die zweite Offenlage weiterhin andere sensible Waldgebiete, u. a.:

  • Weißer Stein, Hoher Nistler
  • Raue Buche, Langer Kirschbaum, Dossenheimerkopfweg, Mausbach, Kreuzgrund

Einmal festgelegte Vorrangflächen bedeuten mögliche langfristige, irreversible Eingriffe oft für mehrere Jahrzehnte.

Mehr Infos zur Offenlage und wie Sie mitentscheiden können

Informationen zu den WKA-Projekten "Lammerskopf" und "Weisser Stein/Hoher Nistler"

Die Landesregierung strebt die Umsetzung eines umfassenden Klimaschutz-Sofortprogramms an. Ein wesentliches Element dabei ist eine Vermarktungsoffensive von geeigneten Staatswaldstandorten, die die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 500 neuen Windkraftanlagen auf Staatswaldflächen schafft. Für die Vermarktung ist in BW der Forst BW zuständig. Aber auch Waldflächen in städtischem Besitz werden für die Planung herangezogen. Die für die Windkraftindustrie ausgewiesenen Flächen sind geschlossene Wälder, die verschiedene Schutzstatuten haben, wie Wasserschutz– oder FFH-Gebiet. Als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ist die Fläche bisher durch EU Recht geschützt. Die Planungsgebiete befinden sich nördlich des Weilers Hasselbacherhof in Schönau, in den Bereichen Münchel und Lärchengarten in der Kammlage und auf Ziegelhäuser Seite rund um die Landmarken Tanzplatz, Pferchel, Peterstaler Sportplatz und Langer Kirschbaum zwischen Heidelberg-Ziegelhausen und Schönau.

Weitere Flächen sind rund um den Weissen Stein und Hohen Nistler ausgewiesen. Dieses Gebiet tangiert in Ziegelhausen den Kreuzgrund und den Mausbach und erstreckt sich bis nach Handschuhsheim zum Siebenmühlental. Zwischen Dossenheim, Schriesheim und Wilhelmsfeld umfasst es Landmarken, wie den Komfortwanderweg, den Dossenheimerkopfweg oder die Raue Buche bis hin zum Langen Kirschbaum.

Grafiken der vorgesehenen Potentialfläche zwischen Ziegelhausen und der Bergstrasse für die Errichtung von Windkraftanlagen
(Quelle: UPI Heidelberg)

Die für die Windenergie ausgewiesenen Flächen sind geschlossene und intakte Waldgebiete. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und der Energiewende werden Schutzgesetze für Mensch, Tier und Natur ausgehebelt. Gegen besseres Wissen (der Odenwald ist Schwachwindzone) sollen politische Ziele ohne einen demokratischen Meinungsbildungsprozess durchgesetzt werden, denn echte Bürgerbeteiligung ist politisch scheinbar nicht gewollt.

Bürgerentscheid zum "Lammerskopf" am 12.07.2026 - Kommunalplanung Stadt Heidelberg

Am Sonntag, 12. Juli 2026, stimmen die Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs über die Frage ab: 

Soll die Stadt Heidelberg das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung grundsätzlich als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?

Der Heidelberger Gemeinderat beschloss den Bürgerentscheid am 16. April 2026 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit: 33 Stadträtinnen und Stadträte stimmten dafür, 13 dagegen. Die basisdemokratische Grundlage eines Bürgerentscheides ist in der Regel die, daß ein Bürgerbegehren von Bürgerseite in Form einer Unterschriftensammlung vorausgeht. In diesem Fall ist der Bürgerentscheid durch die Verwaltung selbst initiiert, was eine Besonderheit darstellt. 

Eine spezielle Herausforderung ist der Umstand, dass man die Bürger in so kurzer Zeit (knapp 3 Monate) schwerlich ausreichend informieren kann. Auch sind die bestehenden Gutachten fachlich in wesentlichen Punkten strittig, sodass den Bürgern keine gesicherten Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Abstimmungsberechtigt sind Deutsche und EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Heidelberg wohnen. Ein Bürgerentscheid ist nur erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen für „Ja“ oder „Nein“ zugleich mindestens 20 Prozent aller Abstimmungsberechtigten erreicht. Ein gültiger Bürgerentscheid ist für drei Jahre bindend.

Hintergrundinformationen:  Es geht um einen möglichen Industriewindpark am Lammerskopf, einer Fläche zwischen Ziegelhausen und Schönau. Der Standort ist umstritten, unter anderem wegen Natur- und Landschaftsschutzfragen. Teile der Fläche überschneiden sich mit Schutzgebieten. Nach aktuellem Planungsstand geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben Windkraftanlagen.

Quelle:

https://www.heidelberg.de/Stadtblatt/start/stadtblatt-artikel+in+der+uebersicht/13_05_2026+worum+geht+es+beim+buergerentscheid+am+12_+juli_.html