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Formulierungshilfen

E-Mail Vorlage

Sie können die folgenden Inhalte als Formulierungshilfe in Ihre E-Mail kopieren und nach eigenen Wünschen anpassen. Bitte achten Sie darauf, unsere Anmerkungen in eckigen Klammern [ ] und Punkte, die Sie nicht benötigen, zu löschen bevor Sie die E-Mail abschicken. Außerdem können Sie die Vorlage mit Gründen aus der „50 Einsprüche“-Liste ergänzen (siehe unten).

[An:]
Windenergie@heidelberg.de

[Betreff:]
Einwendung gegen LSG-VO Bergstraße-Mitte und gegen das Windkraftprojekt am Lammerskopf, Weißer Stein und Hoher Nistler

[Text der E-Mail:]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich fristgerecht meine Einwendung gegen den Antrag der Stadt Heidelberg, Teilgebiete aus dem bestehenden Schutzgebiet (LSG-VO) herauszunehmen, um das Windkraftprojekt Lammerskopf, Weißer Stein und Hoher Nistler bei Heidelberg zu realisieren. Die betroffenen Flächen sind von erheblicher ökologischer, hydrologischer und gesellschaftlicher Bedeutung und dürfen keinesfalls aus dem Schutzstatus entlassen werden.

Meine persönlichen Angaben:

Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
E-Mail-Adresse: [optional]

Begründung:

Ich erhebe Einwendungen aus folgenden Gründen (bitte entsprechende ankreuzen):

Bitte markieren Sie die für Sie zutreffenden Punkte:

☐ Wasserschutz / Trinkwasserschutz:
Ich befürchte eine erhebliche Gefährdung der regionalen Trinkwasserquellen und der Wasserschutzzonen durch Bauarbeiten und den Betrieb der Windkraftanlagen.

☐ Natur- und Artenschutz:
Das Vorhaben betrifft FFH- und Natura 2000-Gebiete mit streng geschützten Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensräume durch den Bau und Betrieb der Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt würden.

☐ Brandschutz:
Das erhöhte Waldbrandrisiko durch die technischen Anlagen und die Lage in einem schwer zugänglichen Gebiet stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Umwelt und Bevölkerung dar.

☐ Wirtschaftliche und touristische Folgen:
Die geplanten Windkraftanlagen würden den Naherholungswert der Region, den Tourismus sowie die regionale Wirtschaft beeinträchtigen und negative Auswirkungen auf Grundstückswerte haben.

Forderung:

Ich fordere daher die Ablehnung des beantragten Vorhabens und eine umfassende Prüfung unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgüter Wasser, Natur, öffentliche Sicherheit und regionaler Wirtschaft.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Einwendung per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Name]

[ggf. gerne auch eingescannt oder digital eingefügte Unterschrift als Bilddatei]

50 Einsprüche

… gegen das Windkraftanlagenprojekt am Lammerskopf und in den angrenzenden Waldgebieten Weißer Stein und Hoher Nistler bei Heidelberg.

Bitte berücksichtigen sie, dass es sich um ein Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und Natura 2000-Gebiet mit zahlreichen Trinkwasserquellen handelt.

Die folgenden Einsprüche wechseln systematisch zwischen den Themen Wasserschutz, Trinkwasserschutz, Naturschutz, Brandschutz und wirtschaftliche/ökonomische Folgen

Bitte wählen Sie diese per Copy & Paste aus:

*** Anleitung: mit der Maus markieren – STRG + C in die vorher geschriebene E-Mail gehen und mit STRG – V einfügen. ***

Wasserschutz / Trinkwasserschutz

1. Die geplanten Erdarbeiten am Lammerskopf gefährden sensible Quell- und Grundwasserbereiche, die für die Trinkwasserversorgung Heidelbergs und angrenzender Gemeinden essenziell sind.
2. Der Bau von Windkraftanlagen im Bereich der Wasserschutzzone gefährdet die Wasserqualität durch Bodenverdichtung und den Eintrag von Schadstoffen.
3. Das Vorhaben verletzt das Verschlechterungsverbot der EU Wasserrahmenrichtlinin (WRRL), da es den Wasserhaushalt des Quellgebiets Weißer Stein nachweislich beeinträchtigt.
4. Es bestehen erhebliche Risiken für die Hydrogeologie des Gebiets, da Störungen der Hang- und Quellenlagen zu Absenkung oder Verschmutzung des Grundwassers führen können.
5. Die Errichtung von Fundamenten in unmittelbarer Nähe von Trinkwasserfassungen stellt ein unvertretbares Risiko für die Wassersicherheit der Region dar.
6. Windkraftanlagen bergen die Gefahr von Leckagen von Hydraulikölen und Schmierstoffen, die über das Bodenwasser in die Trinkwasserbrunnen gelangen könnten.
7. Die Abholzung und Bodenversiegelung für Zuwegungen gefährden die Versickerungs- und Filterfunktion der Waldböden und erhöhen die Erosionsgefahr.
8. Jegliche Veränderung der Grundwasserfließwege durch Bauarbeiten an Hängen und Quellgebieten widerspricht dem Schutzziel der Wasserschutzzone.
9. Die Entfernung von Waldbestand führt zu einer geringeren Wasserrückhaltung und erhöht das Risiko von Oberflächenabflüssen und Trübstoffeinträgen in das Trinkwassersystem.
10. Das Trinkwasserschutzgebiet am Hohen Nistler ist durch Großbaustellen und maschinellen Einsatz extrem gefährdet.

Naturschutz

11. Das Vorhaben gefährdet Brut- und Lebensräume zahlreicher geschützter Arten, wie Schwarzspecht, Rotmilan und Mopsfledermaus, deren Populationen auf intakte Waldstrukturen angewiesen sind.
12. Der Lammerskopf und seine Umgebung sind als Natura 2000- und FFH-Gebiet gesetzlich geschützte Rückzugsräume für seltene Pflanzen- und Tierarten, deren Erhalt gefährdet würde.
13. Das Gebiet dient als bedeutender Wanderkorridor für Zugvögel, deren Flugrouten durch Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt und gefährdet werden.
14. Die großflächige Rodung und Bodenverdichtung zerstören wertvolle Biotope wie Feuchtwiesen und Waldmoore.
15. Das Vorhaben widerspricht dem Verschlechterungsverbot nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz für FFH- und Vogelschutzgebiete.
16. Der Verlust alter Buchenwälder am Weißen Stein stellt eine ökologische Katastrophe dar und zerstört einen wichtigen Kohlenstoffspeicher.
17. Die Zerschneidung der Lebensräume führt zu einer genetischen Isolation und bedroht die Biodiversität der Region.
18. Im Umfeld der geplanten Anlagen leben zahlreiche europarechtlich geschützte Arten, deren Populationen durch das Projekt stark dezimiert würden.
19. Die Störung empfindlicher Lebensräume während der Brut-, Setz- und Winterruhezeiten bedeutet einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
20. Das Gebiet gilt als Rückzugsraum für Rotwild und Wildkatze, die durch Lärm, Licht und Bauarbeiten nachhaltig vertrieben würden.

Brandschutz

21. Die geplanten Windkraftanlagen befinden sich in hochgradig brandgefährdeten Waldflächen, deren Löschmöglichkeiten aufgrund fehlender Zufahrtswege stark eingeschränkt sind.
22. Technische Defekte und Blitzeinschläge an Windkraftanlagen sind häufige Brandursachen und gefährden das angrenzende Schutzgebiet erheblich.
23. Im Brandfall wäre eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung durch Feuerwehr und Katastrophenschutz in dem unzugänglichen Gelände kaum möglich.
24. Die Rodung von Wäldern erhöht das Risiko von Bodenerosion und Austrocknung der Flächen, was die Waldbrandgefahr weiter steigert.
25. Windkraftanlagen gelten als brandlastige Bauwerke, deren Betrieb in geschlossenen Waldbeständen sicherheitstechnisch problematisch ist.
26. Brände im Bereich von Wasserschutzzonen könnten giftige Stoffe freisetzen, die das Trinkwasser kontaminieren.
27. Die Brandgefahr steigt durch erhöhte Hitzeentwicklung und Trockenperioden — das Vorhaben erhöht das Risiko für Mensch und Umwelt.
28. Löschwasserentnahmen in Trinkwasserschutzzonen sind problematisch und würden im Brandfall das Wasserschutzgebiet zusätzlich belasten.
29. Die Entfernung von Wald als natürlicher Brandschutzstreifen würde die Ausbreitung von Feuer beschleunigen.
30. Windkraftanlagen in Waldgebieten erhöhen die Waldbrandgefahr signifikant und stellen ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar.

Wirtschaftliche / Ökonomische Folgen

31. Die Wertminderung von Immobilien in Ziegelhausen und Umgebung durch den Bau der Windkraftanlagen ist erheblich und schädigt die wirtschaftliche Entwicklung der Region.
32. Der Tourismus in Heidelberg lebt von der einzigartigen Natur- und Waldlandschaft, die durch Windkraftanlagen nachhaltig geschädigt würde.
33. Sanfter Tourismus, Waldpädagogik und Naherholungseinrichtungen am Lammerskopf würden durch das Projekt massive Besucherrückgänge erleben.
34. Die geplante Rodung hochwertiger forstwirtschaftlicher Flächen führt zu Einnahmeverlusten für kommunale und private Waldbesitzer.
35. Das Projekt gefährdet langfristig Arbeitsplätze in Gastronomie, Tourismus und Forstwirtschaft der Region.
36. Die kostenintensive Erschließung der schwer zugänglichen Standorte am Lammerskopf ist wirtschaftlich ineffizient und belastet kommunale Haushalte.
37. Die Wertschöpfung verbleibt nicht in der Region, da die Windkraftanlagen von externen Betreibern mit überregionalen Investoren betrieben werden.
38. Trinkwasserverschmutzungen können zu erheblichen Folgekosten für die Wasserwerke und die Bevölkerung führen.
39. Beeinträchtigungen der Waldfunktionen (Erholungs-, Klimaschutz-, Wasserschutzfunktionen) bedeuten langfristige volkswirtschaftliche Schäden.
40. Die Belastung kommunaler Infrastruktur (Straßen, Wege, Feuerwehr, Umweltüberwachung) ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Weitere Einsprüche

41. Der Erholungswert der Wälder rund um Ziegelhausen wird durch Lärm, Bauarbeiten und den sichtbaren Eingriff in die Natur massiv gemindert.
42. Die dauerhafte Bodenversiegelung für Fundamente und Zuwegungen widerspricht den Zielen des Flächenverbrauchsstopps.
43. Die Veränderung des Mikroklimas durch den Eingriff in Waldbestände kann lokal ökologische Gleichgewichte stören.
44. Windkraftanlagen erzeugen Infraschall, der sich negativ auf die Gesundheit von Anwohnern und Wildtieren auswirken kann.
45. Die Nähe der Anlagen zu Heilquellen und medizinischen Einrichtungen am Neckar birgt Risiken für Therapiebereiche.
46. Der Bau verstößt gegen die Vorgaben des Regionalplans, der eine Konzentration von Windkraft in bestimmten Bereichen vorsieht.
47. Die Verschmutzung durch Baustellenverkehr beeinträchtigt Straßen und die Lebensqualität der umliegenden Ortschaften.
48. Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds widersprechen den Vorgaben des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg.
49. Die Beeinträchtigung von Naturdenkmalen und Kulturdenkmälern der Region wird in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt.
50. Der Standort ist aufgrund seiner Bedeutung für Wasserschutz, Naturschutz und Erholungsschutz nach § 35 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig.